Ausbildung & Kurse zur Sicherheitsvertrauensperson (SVP)
Bei uns absolvieren Sie die Ausbildung zur Sicherheitsvertrauensperson (SVP) gem. SVP-VO. Die Ausbildungen finden regelmäßig in Bruck an der Mur in der Steiermark im Hotel Landskron statt.
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Wir bieten die Ausbildung auch als Inhouse-Schulung bei Ihnen im Unternehmen an.
Aber welche Aufgaben hat eigentlich eine Sicherheitsvertrauensperson? Bei uns finden Sie die wichtigsten Antworten zusammengefasst.
Welche Funktion hat eine Sicherheitsvertrauensperson?
Die SVP haben in allen Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes die Arbeitnehmer- und die Belegschaftsorgane zu informieren, zu beraten und sie zu unterstützen. Sie haben mit den Belegschaftsorganen, den Sicherheitsfachkräften und den Arbeitsmedizinern zusammenzuarbeiten.
Wer darf Sicherheitsvertrauensperson sein?
Sicherheitsvertrauenspersonen sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die eine, in der Verordnung über die Sicherheitsvertrauenspersonen (SVP-VO) geregelte, mindestens 24 stündige Arbeitsschutz-Ausbildung, erhalten müssen. Die Ausbildung bedarf somit keiner Vorbildung. Wichtig ist das Interesse am Sicherheit- und Gesundheitsschutz im Unternehmen.
Welche Aufgaben hat eine SVP?
- Information, Beratung und Unterstützung der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen und der Belegschaftsorgane in allen Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes,
- Vertretung der Interessen der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen gegenüber Arbeitgeber, zuständigen Behörden und sonstigen Stellen in Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes (in Abstimmung mit dem Betriebsrat),
- Information, Beratung und Unterstützung des Betriebsrates (falls vorhanden),
- Zusammenarbeit mit Sicherheitsfachkräften (SFK) und Arbeitsmedizinerinnen und Arbeitsmedizinern,
- Achten auf Anwendung der Schutzmaßnahmen, auf Vorhandensein und Anwendung der entsprechenden Einrichtungen und Vorkehrungen,
- Beratung der Arbeitgeber bei Durchführung des Arbeitsschutzes,
- Information der AG über bestehende Mängel.
Welche Rechte hat eine SVP?
- Übertragung bestimmter Mitwirkungsrechte durch Betriebsrat an SVP (besteht kein Betriebsrat, haben SVP zusätzliche Mitwirkungsrechte),
- Verlangen der notwendigen Maßnahmen und Beseitigung von Mängeln in allen Fragen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes,
- Erstellung von Vorschlägen an die Arbeitgeber zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen, erforderliche Zeit, notwendige Weiterbildung, erforderliche Behelfe und Mittel,
- Weisungsfreiheit in ihrer Funktion,
- besonderer Kündigungs- und Diskriminierungsschutz.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.
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