Leistungen

Sicherheitsfachkraft

Rundum versorgt in allen Bereichen der Arbeitssicherheit

Brandschutz

Externer Brandschutzbeauftragter für Ihr Unternehmen

Gewerbeordnung

Regelmäßige Überprüfung ihrer Betriebsanlagen gemäß § 82b

ISO 45001

Standardisierter Arbeits- und Gesundheitsschutz für Unternehmen

Abfallbeauftragter

Externer Abfallbeauftragter für Ihr Unternehmen

Prüfung gem. AM-VO

Regelmäßige Überprüfungen gemäß § 8 AM-VO.

Wussten Sie, dass durch verbesserte Arbeitssicherheit, Arbeitsunfälle in den Jahren 1995 bis 2017 um knapp ein Drittel gesenkt werden konnten?

Sicherheitsfachkraft Dokumentation

Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit sind für Betriebe jeglicher Art und in jeder Branche von enormer Bedeutung. Nicht umsonst regeln zahlreiche Vorschriften diesen wichtigen Bereich. Geschäftsführer, Arbeitgeber und Vorgesetzte tragen daher die Verantwortung, durch entsprechende Maßnahmen volle Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Damit wird das Risiko von Arbeitsunfällen minimiert, sichere Arbeitsprozesse garantiert und gleichzeitig können Kosten gespart werden, die durch eventuelle Krankheit oder Ausfälle der Mitarbeiter entstehen würden.

Rundum versorgt in allen Bereichen der Arbeitssicherheit

Sicherheitsfachkraft

Das können wir für Sie tun

Nach einer umfangreichen Bestandsaufnahme und einer Begehung durch die Sicherheitsfachkraft ermitteln wir den aktuellen Ist-Stand Ihres Betriebes in allen Belangen der Arbeitssicherheit. In Folge dessen erarbeiten wir für Sie die umzusetzenden Maßnahmen, die Ihr Unternehmen benötigt, damit ein umfangreicher und gesetzeskonformer Arbeitsschutz vorhanden ist. Dabei achten wir besonders darauf, dass sämtliche Maßnahmen auf Ihren Betrieb ideal zugeschnitten sind. Unser Service im Bereich der Arbeitssicherheit umfasst folgende Dienstleistungen:

  • Zurverfügungstellung einer hochqualifizierten Sicherheitsfachkraft, die sich vorschriftsmäßig um die Arbeitssicherheit in Ihrem Betrieb kümmert
  • Die sicherheitstechnische Evaluierung von Arbeitsplätzen
  • Unfallevaluierungen inkl. Verbesserungsmaßnahmen
  • Die Begehung durch eine Sicherheitsfachkraft
  • Das erstellen eines Maßnahmenblatts inkl. Umsetzungskontrolle
  • Die Festlegung der betrieblichen Sicherheits- und Gesundheitspolitik
  • Die Berechnung der gesetzlichen Präventionszeit
  • Moderation der ASA Sitzung, ArbeitnehmerInnenschutzausschuss
  • Interne Audits ISO 45001
  • Unterstützung bei der Auswahl der persönlichen Schutzausrüstung (PSA)
  • Durchführung und Moderation von Sicherheitsunterweisungen
  • Unterstützung bei Behördenangelegenheiten (zB.: Arbeitsinspektion)
  • Die Überprüfung Ihrer Betriebsanlage gemäß §82b GewO
  • Die Erfassung und Beurteilung von Gefahren sowie das Bereitstellen eines Gefahrgutbeauftragten (Straße/Schiene)
  • Die Überprüfung von Arbeitsmitteln gemäß §8 AM-VO
  • Das Bereitstellen eines Giftbeauftragten
  • Das Bereitstellen eines Brandschutzbeauftragten
  • Das Bereitstellen eines Abfallbeauftragten
  • Lärmmessungen, Messungen der Strömungsgeschwindigkeit (Absaugleistung) und Messungen der Beleuchtungsstärke
  • Die Überprüfung der Wirksamkeit von Sicherheitsmaßnahmen
  • Das Erstellen einer Arbeitsstoffliste, Unterweisungsunterlagen und Betriebsanweisungen
  • Laufende Beratung (gerne auch telefonisch) in in allen Fragen der Arbeitssicherheit
  • Rasche Reaktionszeiten für Ihr Anliegen

RUCH GmbH ist Ihr Ansprechpartner in Sachen Arbeitssicherheit

Die jahrelange Erfahrung hat uns gezeigt, dass in Unternehmen oft keine dafür ausgebildeten Experten mit der Arbeitssicherheit betraut werden. Gerade deshalb ist es ratsam eine externe Sicherheitsfachkraft hinzuziehen. Sie erhalten damit einen Profi, der höchstprofessionell sämtliche Bereiche der Arbeitssicherheit und Gesundheitsprävention in Ihrem Betrieb regelt. Mit vergleichsweise wenig Kapitaleinsatz erzielen Sie großen positiven Nutzen für das gesamte Unternehmen. Durch die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben stellen Sie zudem die betriebliche Rechtskonformität sicher. Kontrollen durch die Arbeitsinspektion können Sie in Zukunft positiv entgegenblicken. Darüber hinaus steigt mit der Erhöhung der Arbeitssicherheit auch die Mitarbeiterzufriedenheit, was wiederum positive Auswirkungen auf Leistung und Qualität hat.

Ausführliche Beratung rund um Arbeitssicherheit

Nutzen Sie die Möglichkeit einer ausführlichen Beratung rund um die Arbeitssicherheit in Ihrem Betrieb. Wir bringen nicht nur das notwendige Fachwissen mit – wir gehen auch auf individuelle Bedürfnisse, je nach Anforderung Ihres Unternehmens, ein. Auf Wunsch führen wir Sicherheitsberatungen auch online durch.

>> Mehr über SIBO  – Sicherheitsberatung online

Jetzt kostenloses Erstgespräch vereinbaren

In einem Erstgespräch können wir Ihre Anforderungen eruieren und Ihnen ein passendes Angebot unterbreiten.

Wussten Sie, dass fehlende Unterweisungen der Mitarbeiter eine der Hauptursachen für Brände in Betrieben ist?

externer Brandschutzbeauftragen
Externer Brandschutzbeauftragter für Ihr Unternehmen

Brandschutzbeauftragter

Unsere Services als externer Brandschutzbeauftragter

  • Zur Verfügung stellen eines externen Brandschutzbeauftragten
  • Ermittlung des Ist-Standes inklusive brandschutztechnischer Begehung sowie einer Sicherheitsbegehung
  • Erstellung eines Brandschutzplans und Brandschutzbuchs (analoge sowie digitale Lösung möglich)
  • Durchführung einer Brandalarmübung mit Evakuierungstest inklusive Dokumentation und Festlegung von Maßnahmen.
  • Schulung der Mitarbeiter und Ausbildung von Brandschutzhelfern.
  • Laufende Beratung in allen Fragen der Arbeitssicherheit und des Brandschutzes.
  • Erstellen von Flucht- und Rettungsplänen
  • Auf Anfrage: Gesetzliche Überprüfung von Alarmeinrichtungen, Sicherheitsbeleuchtungen, Löschgeräten sowie der Brandmelde- und Löschanlagen.

Ordnungsgemäßer Brandschutz ist nicht nur eine Formsache. Die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten kann im Fall der Fälle Katastrophen verhindern. Sie beugen damit nicht nur der Entstehung von Bränden vor, sondern sind auch gerüstet, sollte es wirklich einmal zu solch einem Ernstfall kommen. Betriebsausfälle und Folgeschäden können so effektiv verhindert werden.

RUCH GmbH ist Ihr Ansprechpartner als externer Brandschutzbeauftragter

Bei der Bestellung eines Brandschutzbeauftragten im Unternehmen ist es somit ratsam, auf das Know-how eines ausgebildeten Brandschutzprofis zu vertrauen. RUCH GmbH unterstützt Sie gerne mit einem fachlich topausgebildeten Brandschutzbeauftragten und einem maßgeschneiderten Brandschutzkonzept.

Das digitale Brandschutzbuch – für mehr Rechtssicherheit

Die Zeit steht nicht still. Ein gebundenes Brandschutzbuch hat zwar immer noch seine Berechtigung, allerdings unterstützt ein digitales Brandschutzbuch bei der Durchführung der regelmäßigen Eigenkontrollen enorm.

Die Vorteile bei der Digitalisierung von Prozessen sind allseits bekannt. Mit dem digitalen Brandschutzbuch und Objektsicherheitsprotokoll sparen Sie Zeit und Geld und erhöhen dabei die Sicherheit aller betreuten Personen und Objekte.

  • Zeit- und kosteneffiziente Bearbeitung aller notwendigen Pflichten
  • Rechtssichere Protokollierung aller durchgeführten Tätigkeiten
  • Absolute Kontrolle durch Benachrichtigungen und Berichte
  • Von Überall aufrufbar und für mobile Nutzung optimiert

 

Was Sie zusätzlich wissen sollten
  • Als Online Cloud Lösung oder Installationsvariante erhältlich
  • Datenschutzkonforme Verwaltung von Benutzer und Zusatzdaten
  • Einfach integrierbar durch Single-Sing-On und Schnittstellen
  • Kompetente Unterstützung durch das professionelle PROVENTOR TEAM
Umfassende Funktionalitäten – einfachste Bedienung
  • Übersichtliche Oberfläche mit intuitiver Bedienung
  • Integrierte Sicherheitskataloge nach offiziellen Richtlinien
  • Verwaltung von Standorten, Objekten und Anlagen
  • Automatische Generierung von Eigenkontrollen und Prüfungen
  • Sichere Protokollierung im jeweiligen Protokoll
  • Mangelmanagement und Auftragsweitergabe an Externe
  • Verwaltung von Plänen, Prüfberichten und Bescheiden
  • Individuelle Erstellung und Verwaltung von Aufgaben aller Art
  • Mobile APPs mit Fotobearbeitung und QR Code Funktion
  • Unlimitierte Benutzer mit individueller Rollenverteilung

Gerne stehen wir bei Interesse für ein unverbindliches Erstgespräch zur Verfügung.

Benötigen Sie Unterstützung bei der Durchführung der § 82b Betriebsanlagenprüfung?

Regelmäßige Überprüfung Ihrer Betriebsanlagen

Gewerbeordnung § 82b

RUCH GmbH ist autorisiert, um Ihre Anlage zu prüfen

Nicht jeder hat die notwendige Befugnis, um eine regelmäßige Betriebsanlagenprüfung gemäß Gewerbeordnung durchzuführen. Um auf Nummer sicher zu gehen, sollten Sie diese Angelegenheit dem Profi überlassen. Wir kümmern uns um die regelmäßige Überprüfung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

Was wird geprüft?

Im Einklang mit § 82b der Gewerbeordnung 1994 prüfen wir:

  • Die Genehemigungsbescheide und deren Übereinstimmung mit den ihnen zu Grunde liegenden Projektunterlagen.
  • Den genehmigten Bestand in Bezug auf die tatsächliche Anlage.
  • Die Einhaltung aller geltenden gewerberechtlichen Vorschriften seitens der Anlage.
  • Ob die gemäß § 356b anzuwendenden Vorschriften ebenfalls zutreffen.
  • Ob die Betriebsanlage dem Abschnitt 8a betreffend Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen entspricht.
Prüfung von Betriebsanlagen

Jeder Inhaber einer genehmigungspflichtigen gewerblichen Betriebsanlage ist per Paragraph 82b der Gewerbeordnung (GewO) 1994 dazu verpflichtet diese regelmäßig überprüfen zu lassen. Sie sind damit nicht nur auf der sicheren Seite, sondern bekommen gleichzeitig auch wertvolle Informationen über den Ist-Stand Ihrer Betriebsanlagen. Als Inhaber müssen Sie die Prüfung rechtzeitig und ohne Aufforderung der zuständigen Behörde veranlassen.

Sie benötigen mehr Informationen zur Gewerbeordnung oder haben Interesse an einem unverbindlichen Erstgespräch? Dann nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf, wir beraten Sie gerne.

Ist ein Unternehmen nach ISO 45001 zertifiziert, weckt das höheres Vertrauen bei Kunden, Lieferanten, Partnern und auch Mitarbeitern.

Standardisierter Arbeits- und Gesundheitsschutz für Unternehmen

ISO 45001

Externe Audits nach ISO 45001

Als ausgebildete Interne Auditoren kennen wir den gesamten Auditprozess ganz genau.

  • Wir verfügen über das gesamte Grundlagenwissen von ISO 45001.
  • Wir wissen ganz genau, welche Dokumente für den Auditprozess notwendig sind.
  • Wir beraten und begleiten Sie im gesamten Prozess, sodass eine Zertifizierung schnellstmöglich erreicht wird.

Die Norm ISO 45001:2018 wurde am 12. März 2018 eingeführt und soll eine Systematisierung der Sicherheitsaktivitäten in Unternehmen bewirken, als auch eine Optimierung der dazugehörigen Prozesse herbeiführen. Sie versteht sich als Arbeits- und Gesundheitsschutzmanagementsystem – mit dem Ziel, Verletzungsrisiken, Unfälle und auch arbeitsbedingte Erkrankungen auf Unternehmensebene merklich zu reduzieren.

RUCH GmbH unterstützt Sie bei der Zertifizierung nach ISO 45001

Sie wollen Ihr Unternehmen in absehbarer Zukunft nach ISO 45001 zertifizieren lassen? Oder stehen Sie vielleicht schon kurz vor einem Audit? Dann sind wir gerne für Sie da. Wir unterstützen und beraten Sie je nach Ihrem Bedarf bei der korrekten Umsetzung aller geforderten Anforderungen und Spezifikationen betreffend der jeweiligen Arbeitsschutzmanagementsysteme.

SIBO – Sicherheitstechnische Beratung online bei RUCH Consulting

Wir unterstützen Sie bei der Zertifizierung nach ISO 45001

Österreichische Betriebe mit mehr als 100 ArbeitnehmerInnen sind per Gesetz dazu verpflichtet, einen fachlich qualifizierten Abfallbeauftragten zu bestellen.

RUCH Consulting übernimmt die Aufgaben des Abfallbeauftragten in Unternehmen
Externer Abfallbeauftragter für Ihr Unternehmen

Abfallbeauftragter

RUCH GmbH stellt einen Abfallbeauftragten für Sie bereit

  • Beratung hinsichtlich allen abfallrechtlichen Vorschriften
  • Beratung in sämtlichen abfallwirtschaftlichen Fragen
  • Erstellung eines Abfallwirtschaftskonzepts
  • Kontrolle und Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes
  • Überwachung der für den Betrieb geltenden Vorschriften des AWG
  • Lückenlose Dokumentation der Aufgabenerfüllung & regelmäßige Berichterstattung
  • Koordination der abfallwirtschaftlichen Organisation
  • Optimierungsvorschläge

In Österreich stellt das Abfallwirtschaftsgesetz (AWG) sicher, dass Unternehmen mit ihren Abfällen vorsorglich und nachhaltig umgehen, um schädliche oder nachteilige Einwirkungen auf Mensch, Tier und Pflanzen, deren Lebensgrundlage sowie deren natürliche Umwelt zu vermeiden bzw. diese möglichst gering zu halten. Weitere im Gesetz verankerte Ziele sind die Emissionsreduktion von Luftschadstoffen und klimarelevanten Gasen sowie die allgemeine Ressourcenschonung und die ordnungsgemäße Trennung und Entsorgung von Abfällen.

Die Einhaltung und Umsetzung von gesetzlichen Vorschriften sind im laufenden Betrieb nicht immer einfach. So auch die Bestellung eines Abfallbeauftragten. Ein externer Partner kann Ihnen den Arbeitsalltag erheblich vereinfachen.

Sie belasten keine personellen Ressourcen und können sich sicher sein, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt werden. Unser Team bildet sich laufend weiter und ist immer am aktuellsten Stand, wenn es um Änderungen bei Abfallgesetzen und Verordnungen geht. Für Sie entfallen damit ebenfalls Schulungskosten und Weiterbildungsmaßnahmen.

Gerne erstellen wir für Ihr Unternehmen ein maßgeschneidertes Paket. Melden Sie sich bei uns für eine unverbindliche Erstberatung.

Arbeitsmittel dürfen aus Sicherheitsgründen nur verwendet werden, wenn durch wiederkehrende Überprüfung festgestellt wurde, dass keine Mängel bestehen.

Regelmäßige Überprüfungen gem. § 8 AM-VO

Prüfungen gem. AM-VO

Ein Auszug prüfpflichtiger Arbeitsmittel:

  • Krane einschließlich Ladekrane auf Fahrzeugen, schienengebundene und nicht schienengebundene Fahrzeugkrane (Mobilkrane)
  • sonstige kraftbetriebene Arbeitsmittel zum Heben von Lasten, Winden und Zuggeräte
  • durch mechanische oder elektronische Führungs- bzw. Leitsysteme geführte Regalbediengeräte
  • Hubtische zur ausschließlichen Beförderung von Gütern
  • Fahrzeughebebühnen
  • auf Fahrzeugen aufgebaute Ladebordwände
  • kraftbetriebene Anpassrampen, kraftbetriebene Türen und Tore, einschließlich solcher von Fahrzeugen
  • Tore, die sich nach oben öffnen, mit einer Torblattfläche über 10 m²
  • Materialseilbahnen, auf die das Seilbahngesetz 2003 keine Anwendung findet
  • Bagger und Radlader zum Heben von Einzellasten
  • Lastaufnahmeeinrichtungen und Anschlagmittel für Lasten oder Arbeitskörbe
  • Selbstfahrende Arbeitsmittel – ausgenommen Fahrzeuge, für die eine Prüfpflicht nach dem Kraftfahrgesetz 1967 besteht
  • mechanische Leitern
  • Stetigförderer, ausgenommen Förderbänder und Rollenbahnen unter 5 m Förderlänge
  • Feuerungsanlagen für flüssige oder gasförmige Brennstoffe mit mehr als 30 kW Nennwärmeleistung
  • kraftbetriebene Pressen, Stanzen und Spritzgießmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme
  • Bolzensetzgeräte
Arbeitssicherheit bei Schleifscheiben

Unsere Services

  • Wir prüfen Ihre Arbeitsmittel jährlich in der gesetzlichen Prüfpflicht
  • Wir erstellen eine übersichtliche Prüfmatrix, somit haben Sie immer den Überblick
  • Kostenkontrolle durch Fixpreise

Transparenz ist uns wichtig, darum stellen wir Ihnen unsere Preise unverbindlich zur Verfügung.

Gleich unverbindliches Erstgespräch vereinbaren