Arbeitsunfall im Betrieb – was tun?

Arbeitsunfall – was ist danach zu tun?

Nach einem Arbeitsunfall sind gesetzliche Verpflichtungen für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber einzuhalten.

Was ist nach einem Arbeitsunfall zu tun?

Arbeitsunfälle gehen leider oft mit viel Leid und Schmerz einher. Um ähnliche Arbeitsunfälle in Zukunft zu vermeiden sind gesetzliche Bestimmungen vorgesehen.

  1. Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet tödliche und schwere Arbeitsunfälle umgehend dem zuständigen Arbeitsinspektorat zu melden, falls der Arbeitsunfall nicht bereits an die Polizei gemeldet wurde. Eine Liste der zust. Arbeitsinspektorate finden Sie HIER 
  2. Bei einem tödlichen Arbeitsunfall oder einer Ausfallzeit von mehr als 3 Kalendertagen ist zusätzlich eine Meldung an die AUVA durchzuführen. Das Formular für die Unfallmeldung finden Sie HIER 
  3. Es sind Aufzeichnungen über tödliche und alle anderen Arbeitsunfälle die eine Ausfallzeit von mehr als 3 Kalendertagen zur Folge haben zu führen.
  4. Arbeitsunfälle müssen zeitnah evaluiert werden. Es ist eine Unfallanalyse durchzuführen. Die Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente sind ggf. anzupassen. 

Wir empfehlen weitere Maßnahmen zu setzen:

  • Führen Sie nach jedem Arbeitsunfall eine Unfallanalyse durch.
  • Passen Sie ggf. die Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente an.
  • Dokumentieren Sie jeden Arbeitsunfall akribisch, auch wenn zunächst keine Verletzungen für den betroffenen Mitarbeiter bemerkbar sind.
  • Unterweisen / Informieren Sie alle Mitarbeiter über den Arbeitsunfall und die damit verbundenen Gefahren.
  • Setzen Sie Maßnahmen damit der Unfall nicht wieder passieren kann.
  • Binden Sie eine Sicherheitsfachkraft (SFK) in den Prozess ein.

Vereinbaren Sie einen Termin: office@ruch-consulting.at oder telefonisch unter +43386293081

Wir unterstützen Sie gerne, erarbeiten  alle notwendigen Unterlagen und Dokumente.

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