Klarere Regeln für das Homeoffice
Homeoffice Regeln werden angepasst
Sozialpartner, Industriellenvereinigung und Bundesregierung haben sich auf 6 Regelungen beim Homeoffice geeinigt.
- Freiwilligkeit/Vereinbarung
- Die Sozialpartner und die Industriellenvereinigung wird zeitnah eine Musterevaluierung zur Verfügung stellen.
- Die Vereinbarung ist in schriftlicher Form abzuschließen und kann beiderseits aus wichtigem Grund unter Einhaltung einer Frist von 1 Monat widerrufen werden.
- Betriebsvereinbarungen
- Sind für Unternehmen mit einem Betriebsrat möglich.
- Arbeitsrechtliche Regelungen
- Sämtliche Bestimmungen des Arbeitszeit- und Arbeitsruhegesetzes sowie des Dienstnehmerhaftpflichtgesetzes behalten auch im Homeoffice ihre Gültigkeit bzw. sind auch hierfür anzuwenden.
- Außerdem wird im Dienstnehmerhaftpflichtgesetz klargestellt, dass Schäden, die Haushaltsangehörige (oder Haustiere) an bereitgestellten Arbeitsmitteln verursachen, den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zuzurechnen sind.
- ArbeitnehmerInnenschutz
- Die auf Homeoffice anwendbaren Teile von ASchG und ArbIG gelten unverändert.
- Eine Kontrolle in privaten Räumen durch die Arbeitsinspektion ist nicht möglich
- Es kommt eine verpflichtende Unterweisung aller Mitarbeiter die im Home-Office tätig sind.
- Unfallversicherung
- Die aktuelle Corona-Regelung soll ins Dauerrecht übernommen werden. Allerdings sind Fälle des § 175 Abs 2 Z 7 ASVG (Befriedigung lebensnotwendiger Bedürfnisse sowie diesbezügliche Wege) von der Qualifizierung als Arbeitsunfälle auszunehmen.
- Arbeitsmittel
- Geplant ist eine zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geltende Vereinbarung auch private Arbeitsmittel (zB.: Laptop, Drucker, etc.) gegen ein Entgelt benützen zu können.
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Wir unterstützen Sie gerne, erarbeiten alle notwendigen Unterlagen und Formulare.