Klarere Regeln für das Homeoffice

Homeoffice Regeln werden angepasst

Sozialpartner, Industriellenvereinigung und Bundesregierung haben sich auf 6 Regelungen beim Homeoffice geeinigt.

  1. Freiwilligkeit/Vereinbarung
    • Die Sozialpartner und die Industriellenvereinigung wird zeitnah eine Musterevaluierung zur Verfügung stellen.
    • Die Vereinbarung ist in schriftlicher Form abzuschließen und kann beiderseits aus wichtigem Grund unter Einhaltung einer Frist von 1 Monat widerrufen werden.
  2. Betriebsvereinbarungen
    • Sind für Unternehmen mit einem Betriebsrat möglich.
  3. Arbeitsrechtliche Regelungen
    • Sämtliche Bestimmungen des Arbeitszeit- und Arbeitsruhegesetzes sowie des Dienstnehmerhaftpflichtgesetzes behalten auch im Homeoffice ihre Gültigkeit bzw. sind auch hierfür anzuwenden.
    • Außerdem wird im Dienstnehmerhaftpflichtgesetz klargestellt, dass Schäden, die Haushaltsangehörige (oder Haustiere) an bereitgestellten Arbeitsmitteln verursachen, den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zuzurechnen sind.
  4. ArbeitnehmerInnenschutz
    • Die auf Homeoffice anwendbaren Teile von ASchG und ArbIG gelten unverändert.
    • Eine Kontrolle in privaten Räumen durch die Arbeitsinspektion ist nicht möglich
    • Es kommt eine verpflichtende Unterweisung aller Mitarbeiter die im Home-Office tätig sind.
  5. Unfallversicherung
    • Die aktuelle Corona-Regelung soll ins Dauerrecht übernommen werden. Allerdings sind Fälle des § 175 Abs 2 Z 7 ASVG (Befriedigung lebensnotwendiger Bedürfnisse sowie diesbezügliche Wege) von der Qualifizierung als Arbeitsunfälle auszunehmen.
  6. Arbeitsmittel
    • Geplant ist eine zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geltende Vereinbarung auch private Arbeitsmittel (zB.: Laptop, Drucker, etc.) gegen ein Entgelt benützen zu können.

Vereinbaren Sie einen Termin: office@ruch-consulting.at oder telefonisch unter +43386293081

Wir unterstützen Sie gerne, erarbeiten  alle notwendigen Unterlagen und Formulare.

Hier gehts zu weiteren Artikel.