Gebotszeichen für Alleinarbeit & Alleinarbeitsplätze

Was ist Alleinarbeit & Vorstellung unseres Piktogramms

Alleinarbeit wird zu einem immer wichtigeren Thema innerhalb aller Berufssparten. Da bisher kein allgemeingültiges Gebotszeichen dafür existiert, haben wir von RUCH Consulting in Zusammenarbeit mit SVETTOOLS ein einprägsames und anschauliches Piktogramm entworfen, das Sie gerne hier oder in unserem Downloadbereich kostenlos herunterladen können.

Gebotszeichen Totmannmelder für Alleinarbeit und Alleinarbeitsplätze RUCH Consulting STZ (c)SVETTOOLS

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Was ist Alleinarbeit?

In diesem Zusammenhang möchten wir auch das Thema Alleinarbeit in den Fokus rücken und auf die geltenden Bestimmungen hinweisen. Durch die zunehmende Technisierung und damit einhergehende Rationalisierungsmaßnahmen schreitet der Grad der Alleinarbeit immer weiter voran und kommt heute in nahezu allen Branchen vor.

Unter Alleinarbeit werden Tätigkeiten verstanden, die von einer Person alleine ohne Anwesenheit einer weiteren Person ausgeführt werden. Grundsätzlich wird zwischen Alleinarbeitsplätzen mit geringer Gefahr (z. B. Büroarbeit) und Alleinarbeitsplätzen mit erhöhter Unfallgefahr (z. B. in der Industrie) unterschieden.

Was ist bei Alleinarbeit zu beachten?

Eine der Herausforderungen bei Alleinarbeit ist die Sicherstellung von Hilfeleistungen im Fall von Unfällen oder Schadensfällen. Insofern ist Alleinarbeit nur zulässig, wenn eine zeitlich verzögerte Hilfeleistung während des Arbeitseinsatzes oder der Schicht ohne Folgeschäden möglich ist, eine rechtzeitige Hilfeleistung durch geeignete organisatorische und/oder technische Sicherungsmaßnahmen gewährleistet ist sowie allein arbeitende und sichernde Personen ausreichend informiert und unterwiesen sind.

Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz sieht diese Grundsatzbestimmung vor:

An abgelegenen Arbeitsplätzen sowie Arbeitsplätzen mit erhöhter Unfallgefahr dürfen Arbeitnehmer nur dann allein beschäftigt werden, wenn eine wirksame Überwachung – im Sinne von Sicherstellung rechtzeitiger Hilfeleistung bei Verletzung oder Auftritt eines Schadens – gewährleistet ist (§ 61 Abs 6 ASchG).

Evaluierung von Alleinarbeit & Maßnahmen

Bei der Evaluierung von Alleinarbeit werden die beiden grundsätzlichen Faktoren „Schwere des möglichen Schadens“ und „Anwesenheit“ (von anderen Personen) berücksichtigt. Je nach Einschätzung sind entsprechende Sicherheitsmaßnahmen für die Alleinarbeit zu treffen. Solche Maßnahmen sind zum Beispiel regelmäßige Kontrollgänge, Monitorsicherungen, Telefonmeldesysteme oder Sprechfunkmeldesysteme wie Totmannschalter oder Ähnliches. Weitere Informationen dazu liefert Ihnen auch die Arbeitsinspektion.

Das Team von RUCH Consulting unterstützt Sie gerne mit weiteren Hilfestellungen sowie in der Evaluierung und bei der Umsetzung von Maßnahmen. Melden Sie sich dazu einfach bei uns unter +43 3862 93081, office@ruch-consulting.at oder benutzen Sie unser Kontaktformular.

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