Achtung bei Asbestarbeiten: Neue Registrierungspflicht und strengere Grenzwerte für Unternehmen
Gültig seit 31.12.2025
Für alle Betriebe im Bereich Dacharbeiten, Sanierungen, Rückbau und Instandhaltung gilt: Asbest ist nach wie vor ein hochaktuelles Thema.
Gerade bei Arbeiten an älteren Dächern, Fassadenplatten, Wellplatten, Putzen oder Rohrisolierungen besteht weiterhin das Risiko, mit asbesthaltigen Materialien in Kontakt zu kommen. Dabei geht es nicht nur um Gesundheitsschutz, sondern auch um klare gesetzliche Verpflichtungen.
Die gesetzlichen Anforderungen wurden verschärft. Der Grenzwert für Asbestfasern wurde gesenkt und bestimmte Arbeiten dürfen nur mehr von entsprechend registrierten und ermächtigten Unternehmen durchgeführt werden. Zudem ist vor Beginn der Arbeiten ein schriftlicher Arbeitsplan zu erstellen und an das zuständige Arbeitsinspektorat zu melden.
Wichtige Informationen der Arbeitsinspektion & Registrierungsunterlagen:
Asbest - Kein Thema der Vergangenheit
Mein klarer Hinweis an ausführende Unternehmen: Vor Arbeitsbeginn prüfen, ob Asbest betroffen sein könnte. Mitarbeiter entsprechend unterweisen. Nur zugelassene Verfahren anwenden. Registrierungspflichten und Meldevorgaben unbedingt einhalten.
Verstöße können nicht nur gesundheitliche Folgen haben, sondern auch erhebliche rechtliche und finanzielle Konsequenzen.
Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne: Kontakt RUCH GmbH
Quelle: Arbeitsinspektion
