RUCH Consulting ist jetzt sicherheitstechnisches Zentrum

Wir wachsen weiter!

RUCH Consulting ist ab sofort als sicherheitstechnisches Zentrum mit noch mehr Qualität und Zuverlässigkeit für Sie im Einsatz.

Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz sowie einige weitere Gesetze, Verordnungen und Richtlinien halten eine Vielzahl von Maßnahmen für die Gesundheit und Sicherheit in Betrieben bereit. Um sämtliche Dienstleistungen in diesem Zusammenhang anbieten zu können, wurde RUCH Consulting nun erfolgreich zu einem sicherheitstechnischen Zentrum (STZ) umstrukturiert. Die Prüfungen von Behörde sowie Arbeiterkammer und Wirtschaftskammer wurden erfolgreich bestanden und die Genehmigung durch das Arbeitsinspektorat ist bereits erteilt.

Was ist ein sicherheitstechnisches Zentrum?

Als STZ bündeln wir alle einzelnen Teileinheiten der sicherheitstechnischen Betreuung. Die fachliche Qualität und Zuverlässigkeit unserer Arbeit steigert sich und auch unsere Handlungsfelder wachsen. Wir haben nun kompetente Spezialisten in Fachbereichen wie Elektrotechnik, Biologie, Arbeitshygiene, Chemie und Toxikologie in unserem Team. Wir haben zusätzliche Messgeräte beschafft, welche unseren Kunden mit sofortiger Wirkung zur Verfügung stehen.

Was sind Bedingungen für den Betrieb eines sicherheitstechnischen Zentrums?

Die Voraussetzungen für den Betrieb eines STZ finden sich in § 75 des ArbeitnehmerInnenschutzgesetz. Wichtige Erfordernisse sind etwa:

  • Die fachliche Leitung des STZ muss einer Sicherheitsfachkraft übertragen werden, die die sicherheitstechnische Betreuung hauptberuflich, mindestens aber im Ausmaß von regelmäßig 20 Stunden wöchentlich, ausübt.
  • Im STZ müssen weitere Sicherheitsfachkräfte beschäftigt werden, sodass das Zentrum eine regelmäßige sicherheitstechnische Betreuung im Ausmaß von mindestens 70 Stunden wöchentlich ausüben kann.
  • Im STZ muss geeignetes Fachpersonal zur fachlichen Unterstützung der Sicherheitsfachkräfte bei Erfüllung ihrer Aufgaben beschäftigt werden.
  • Das STZ muss über die notwendigen Geräte zur Durchführung von Messungen auf dem Gebiet des Arbeitnehmerschutzes verfügen.

Alle gesetzlichen Vorschriften zum Nachlesen finden Sie hier.

RUCH Consulting erfüllt all diese Voraussetzungen und kann Sie und Ihr Unternehmen nun noch umfassender in sämtlichen Angelegenheiten der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes beraten und betreuen. Melden Sie sich gerne bei uns, um sich genauer über unser Leistungsspektrum als sicherheitstechnisches Zentrum zu informieren: office@ruch-consulting.at oder +43 3862 93081.

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