Krebserzeugende Arbeitsstoffe

Gut zu wissen

Eine Grundvoraussetzung für den sicheren Umgang mit krebserzeugenden Stoffen und Produkten stellt das Erkennen ihrer gefährlichen Eigenschaften dar. Was gilt in Österreich als krebserzeugender Arbeitsstoff?

In Österreich gelten alle Stoffe als krebserzeugend,

  • die in Anhang III (Liste krebserzeugender Arbeitsstoffe) oder Anhang V (Liste von Hölzern, deren Stäube als eindeutig krebserzeugend gelten) der Grenzwerteverordnung genannt sind oder
  • nach Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) entsprechend der Gefahrenklasse 3.6 Karzinogenität oder
  • nach § 3 Chemikaliengesetz 1996 oder
  • nach den Bestimmungen des Pflanzenschutzmittelgesetzes 2011 als krebserzeugend einzustufen oder zu kennzeichnen sind.

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